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Definition/De/1.0: Difference between revisions
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Wir bitten | Wir bitten Sie eindringlich, keine Begriffe, die Freiheit vernachlässigen (wie etwa „Offene Inhalte”, „Offener Zugang” o.ä.), zu verwenden, um Freie Kulturelle Werke als solche zu identifizieren. Solche Begriffe werden oft für Werke, die „weniger restriktiven” Bedingungen als den von gewöhnlichem Urheberrecht Vorgesehenen unterliegen, oder nur „im Internet erhältlich” sind. <!-- "Internet" may not be a technically accurate translation, but the Word "web" has no common pendant in German --> | ||
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* ''' | * '''die Freiheit, das Werk anzuwenden und es aufzuführen:''' dem Lizenznehmer muss jede Verwendung des Werkes, ob privat oder öffentlich, gestattet sein. Sollte es für die Art des Werkes relevant sein, muss diese Freiheit abgeleitete Nutzung („verwandte Rechte”) wie Aufführung und Interpretation einschließen. Es darf keine Ausnahmen, etwa bezüglich politischer oder religiöser Überlegungen, geben. | ||
* ''' | * '''die Freiheit, das Werk zu studieren und die Informationen anzuwenden:''' dem Lizenznehmer muss es gestattet sein, das Werk zu untersuchen und daraus gewonnenes Wissen zu jedem Zweck anzuwenden. Die Lizenz darf, zum Beispiel, „reverse engineering” <small>''(engl., etwa: umgekehrt entwickeln, rekonstruieren)''</small> nicht beschränken. | ||
* '''Die Freiheit, Kopien des Werkes zu verbreiten:''' Kopien dürfen verkauft, getauscht oder verschenkt werden, egal ob als Teil eines größeren Werks, einer Sammlung von Werken, oder alleine. Die Informationsmenge, die kopiert werden kann, darf nicht beschränkt werden. Desweiteren darf nicht beschränkt werden, wer die Information kopieren darf oder wo sie kopiert werden darf. | |||
* '''Die Freiheit, abgeleitete Werke zu verbreiten: ''' Um jedem die Möglichkeit zu geben, ein Werk zu verbessern, darf die Lizenz die Freiheit, eine veränderte Version zu verbreiten (bei physischen Werken trifft dies auf alle Ableitungen zu), gleich, welchem Zweck die Veränderung dient, nicht beschränken. Allerdings dürfen Einschränkungen, die diese Freiheiten oder die Anerkennung des Autors schützen, eingesetzt werden. (siehe unten) | |||
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=== | === Erlaubte Beschränkungen === | ||
Nicht alle Beschränkungen der Verwendung und Verbreitung von Werken vereiteln essentielle Freiheiten. (...) | |||
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Revision as of 17:15, 9 August 2007
- Original, v.1.1: English
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Zusammenfassung
Dieses Dokument definiert „Freie Kulturelle Werke” (englisch: “Free Cultural Works”) als Werke oder Arbeiten, die von jedem, zu jedem beliebigen Zweck, frei studiert, angewandt, kopiert und/oder modifiziert werden können. Es beschreibt desweiteren Beschränkungen und Einschränkungen, welche diese essentiellen Freiheiten respektieren oder beschützen. Diese Definition unterscheidet zwischen freien Werken und freien Lizenzen, welche dazu benutzt werden können den Status von freien Werken gesetzlich zu schützen. Die Definiton selber ist keine Lizenz, sie ist ein Werkzeug anhand dessen man entscheiden kann, ob ein Werk oder eine Lizenz als "frei" bezeichnet werden darf.
Präambel
Soziale und technologische Fortschritte ermöglichen es einem immer größeren Teil der Menschheit unterschiedlichste Werke, wie etwa Kunstwerke, wissenschaftliche und pädagogische Materialen, Programme und Publikationen, zu erzeugen, verwenden, modifizieren oder zu publizieren. Viele Gemeinschaften entstanden um diese neuen Möglichkeiten zu nutzen und damit eine Vielzahl von kollektiv nutzbaren Werken zu schaffen.
Die meisten Autoren, ganz gleich, in welchem Feld sie schaffen, ob Amateur oder Profi, bevorzugen grundsätzlich ein Ökosystem, in dem man Werke kreativ weiterverbreiten, wiederverwenden und verändern kann. Je leichter die Verwendung oder Integration bestehender Werke, desto größer ist die Bereicherung für unsere Kultur.
Um ein reibungsloses Funktionieren dieses Ökosystems sicherzustellen, sollten deren Werke frei sein, wobei Freiheit hier folgendes bedeutet:
- die Freiheit, ein Werk anzuwenden und sich an den gewonnenen Vorteilen zu erfreuen
- die Freiheit, ein Werk zu studieren und das erlangte Wissen anzuwenden
- die Freiheit, Kopien des Werkes als Ganzes oder in Teilen anzufertigen (Informationsinhalt oder Idee)
- die Freiheit, Änderungen oder Verbesserungen vorzunehmen und abgeleitete Werke weiterzuverteilen
Identifikation von Freien Kulturellen Werken
Dies ist die Definition Freier Kultureller Werke, und wir empfehlen Ihnen, auf dieselbe zu verweisen, wenn Sie Ihr Werk beschreiben, etwa „Dies ist ein frei lizenziertes Werk im Sinne der Definition Freier Kultureller Werke”. Sollte Ihnen der Begriff „Freies Kulturelles Werk” nicht gefallen, können Sie auch den allgemeineren Begriff „Freie Inhalte” verwenden, oder statt dessen auf eine der bestehenden Bewegungen, die ähnliche Werte in einem genauer umrissenen Rahmen vertreten, verweisen. Wie empfehlen Ihnen ebenfalls, unsere gemeinfreien Logos zu verwenden.
Sie müssen wissen, dass eine solche Identifikation nicht die hier beschriebenen Rechte vermittelt; ein Werk ist nur frei, wenn es eine der Freikultur-Lizenzen (engl.) verwenden oder gemeinfrei sein (engl.: public domain; In vielen Ländern, darunter Deutschland und Österreich, ist die Übertragung eines Werkes in die Gemeinfreiheit nicht möglich)
Wir bitten Sie eindringlich, keine Begriffe, die Freiheit vernachlässigen (wie etwa „Offene Inhalte”, „Offener Zugang” o.ä.), zu verwenden, um Freie Kulturelle Werke als solche zu identifizieren. Solche Begriffe werden oft für Werke, die „weniger restriktiven” Bedingungen als den von gewöhnlichem Urheberrecht Vorgesehenen unterliegen, oder nur „im Internet erhältlich” sind.
Freie Kulturelle Werke definieren
Lizenzen sind rechtliche Werkzeuge, die es dem Besitzer bestimmter Rechte (etwa dem Urheber eines Werkes) erlauben, bestimmte Rechte Dritten zu übertragen. Freikulturlizenzen nehmen keine Rechte weg — es ist immer freiwillig, sie zu akzeptieren, und, sollte man das tun, geben sie einem Rechte, die Urheberrechtsgesetze nicht garantieren. Einmal akzeptiert beschränken oder vermindern sie nie bestehende Rechte und Ausnahmen der Urheberrechtsgesetze.
Essentiellen Freiheiten
Um im Sinne dieser Definition als „frei” zu gelten, muss eine Lizenz folgende Freiheiten unbeschränkt gewähren:
- die Freiheit, das Werk anzuwenden und es aufzuführen: dem Lizenznehmer muss jede Verwendung des Werkes, ob privat oder öffentlich, gestattet sein. Sollte es für die Art des Werkes relevant sein, muss diese Freiheit abgeleitete Nutzung („verwandte Rechte”) wie Aufführung und Interpretation einschließen. Es darf keine Ausnahmen, etwa bezüglich politischer oder religiöser Überlegungen, geben.
- die Freiheit, das Werk zu studieren und die Informationen anzuwenden: dem Lizenznehmer muss es gestattet sein, das Werk zu untersuchen und daraus gewonnenes Wissen zu jedem Zweck anzuwenden. Die Lizenz darf, zum Beispiel, „reverse engineering” (engl., etwa: umgekehrt entwickeln, rekonstruieren) nicht beschränken.
- Die Freiheit, Kopien des Werkes zu verbreiten: Kopien dürfen verkauft, getauscht oder verschenkt werden, egal ob als Teil eines größeren Werks, einer Sammlung von Werken, oder alleine. Die Informationsmenge, die kopiert werden kann, darf nicht beschränkt werden. Desweiteren darf nicht beschränkt werden, wer die Information kopieren darf oder wo sie kopiert werden darf.
- Die Freiheit, abgeleitete Werke zu verbreiten: Um jedem die Möglichkeit zu geben, ein Werk zu verbessern, darf die Lizenz die Freiheit, eine veränderte Version zu verbreiten (bei physischen Werken trifft dies auf alle Ableitungen zu), gleich, welchem Zweck die Veränderung dient, nicht beschränken. Allerdings dürfen Einschränkungen, die diese Freiheiten oder die Anerkennung des Autors schützen, eingesetzt werden. (siehe unten)
Erlaubte Beschränkungen
Nicht alle Beschränkungen der Verwendung und Verbreitung von Werken vereiteln essentielle Freiheiten. (...)
Freie Kulturelle Werke definieren
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