Version 1.1 of the definition has been released. Please help updating it, contribute translations, and help us with the design of logos and buttons to identify free cultural works and licenses!
Definition/De/1.0
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- Translations, v.1.0 (update/review pending): suomi
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Zusammenfassung
Dieses Dokument definiert „Freie kulturelle Werke“ (englisch: „Free Cultural Works“) als Werke oder Arbeiten, die frei zugänglich sind und von jedem, zu jedem beliebigen Zweck, frei angewandt, kopiert und/oder modifiziert werden können. Es beschäftigt sich des Weiteren mit bestimmten zulässigen Einschränkungen, welche diese essentiellen Freiheiten anerkennen oder schützen. Die Definition unterscheidet zwischen "'freien Werken und freien Lizenzen, welche dazu benutzt werden können den Status von freien Werken zu schützen. Die Definition selbst ist keine Lizenz, sie ist ein Werkzeug, anhand dessen man entscheiden kann, ob ein Werk oder eine Lizenz als „frei“ bezeichnet werden kann.
Identifikation von Freien Kulturellen Werken
Dies ist die Definition Freier Kultureller Werke, und wir empfehlen Ihnen, auf diese Definition zu verweisen, wenn Sie Ihr Werk beschreiben, etwa „Dies ist ein frei lizenziertes Werk im Sinne der Definition Freier Kultureller Werke“. Sollte Ihnen der Begriff „Freies Kulturelles Werk“ nicht gefallen, können Sie auch den allgemeineren Begriff „Freier Inhalt“ verwenden, oder stattdessen auf eine der bestehenden Bewegungen verweisen, die ähnliche Freiheiten in einem engeren Kontext ausdrücken. Wir ermutigen Sie ebenfalls, unsere gemeinfreien Logos zu verwenden.
Sie müssen wissen, dass eine solche Identifikation nicht die hier beschriebenen Rechte verleiht; ein Werk ist nur frei, wenn es eine der Freikulturlizenzen (engl.) verwendet oder gemeinfrei ist (engl.: public domain; Anmerkung des Übersetzers: In vielen Ländern, darunter Deutschland und Österreich, ist die Übertragung eines Werkes in die Gemeinfreiheit nicht möglich).
Wir warnen Sie eindringlich davor, andere Begriffe zu verwenden, um Freie Kulturelle Werke als solche zu identifizieren, die die Freiheit vernachlässigen (wie etwa „Offene Inhalte“, „Offener Zugang“ o.ä.). Solche Begriffe werden oft für Werke verwendet, die „weniger restriktiven“ Bedingungen als den der Urheberrechtsgesetze unterliegen, oder nur „im Internet zugänglich“ sind.
Freie Kulturelle Lizenzen definieren
Lizenzen sind rechtliche Werkzeuge, die es dem Inhaber bestimmter Rechte (etwa dem Urheber eines Werkes) erlauben, diese Rechte Dritten zu übertragen. Freikulturlizenzen nehmen keine Rechte weg – sie zu akzeptieren ist immer freiwillig, und, sollte man das tun, verleihnen sie Freiheiten, die Urheberrechtsgesetze allein nicht garantieren. Einmal akzeptiert beschränken oder vermindern sie nie bestehende Befreiungen der Urheberrechtsgesetze.
Essentielle Freiheiten
Um im Sinne dieser Definition als „frei“ zu gelten, muss eine Lizenz folgende Freiheiten unbeschränkt gewähren:
- Die Freiheit, das Werk anzuwenden und es aufzuführen: dem Lizenznehmer muss jede Verwendung des Werkes, ob privat oder öffentlich, gestattet sein. Sollte es für die Art des Werkes relevant sein, muss diese Freiheit abgeleitete Nutzung („verwandte Rechte”) wie Aufführung und Interpretation einschließen. Es darf keine Ausnahmen, etwa bezüglich politischer oder religiöser Überlegungen, geben.
- Die Freiheit, das Werk zu studieren und die Informationen anzuwenden: dem Lizenznehmer muss es gestattet sein, das Werk zu untersuchen und daraus gewonnenes Wissen zu jedem Zweck anzuwenden. Zum Beispiel darf die Lizenz „Reverse Engineering“ (engl., Nachkonstruktion) nicht beschränken.
- Die Freiheit, Kopien des Werkes zu verbreiten: Kopien dürfen verkauft, getauscht oder verschenkt werden, egal ob als Teil eines größeren Werks, einer Sammlung von Werken, oder alleine. Ebenso darf die Informationsmenge, die kopiert werden kann, nicht beschränkt werden. Des Weiteren darf nicht beschränkt werden, wer die Information kopieren oder wo sie kopiert werden darf.
- Die Freiheit, abgeleitete Werke zu verbreiten: Um jedem die Möglichkeit zu geben, ein Werk zu verbessern, darf die Lizenz die Freiheit, eine veränderte Version zu verbreiten (bei physischen Werken trifft dies auf alle Ableitungen zu), gleich, welchem Zweck die Veränderung dient, nicht beschränken. Allerdings dürfen Einschränkungen, die diese Freiheiten oder die Anerkennung des Autors schützen, eingesetzt werden. (siehe unten)
Erlaubte Beschränkungen
Nicht alle Beschränkungen der Nutzung und Verbreitung von Werken vereiteln essentielle Freiheiten. Insbesondere Einschränkungen, die auf die Nennung von Autoren, symmetrische Zusammenarbeit („copyleft“) oder den Erhalt essentieller Freiheiten hinauslaufen, werden als erlaubte Einschränkungen gewertet.
Freie Kulturelle Werke definieren
Damit man ein Werk als frei bezeichnen kann, muss es einer Freikulturlizenz unterliegen, oder sein rechtlicher Status muss anderweitig allen die oben genannten essentiellen Freiheiten gönnen. Dies reicht jedoch nicht. Ein Werk kann auf andere Weise essentielle Freiheiten beschränken und somit nicht frei sein. Diese zusätzlichen Bedingungen müssen für die Freiheit eines Werkes erfüllt sein:
- Erhältlichkeit des Quellmaterials: Sollte das endgültige Werk Produkt eines Übersetzungsprozesses aus einer oder mehreren Quelldateien erstellt sein, muss das gesamte benötigte Quellmaterial unter denselben Bedingungen erhältlich sein. Dies können die Noten einer musikalischen Komposition, die Modelle einer 3D-Szene, die einer wissenschaftlichen Publikation unterliegenden Daten, der Quelltext eines Computerprogramms, oder etwas Ähnliches sein.
- Verwendung eines freien Formats: Das Format, in dem ein digitales Werk erhältlich ist, darf nicht von Patenten beschützt sein, falls keine weltweite, unbeschränkte, unkündbare, kostenfreie Genehmigung zur Verwendung der patentierten Technologie vorliegt. Sollte ein nicht freies Format aus praktischen Gründen bevorzugt sein, muss eine Kopie in einem freien Format ebenfalls erhältlich sein, damit ein Werk als frei bezeichnet werden kann.
- Keine technischen Beschränkungen: Das Werk muss in einer Form ohne technische Maßnahmen erhältlich sein, die die die oben genannten Freiheiten beschränken.
- Keine anderen Einschränkungen: Das Werk selbst darf nicht von rechtlichen Einschränkungen (etwa Patente, Verträge, Schutz der Privatsphäre), die die oben genannten Freiheiten beschränken würden, betroffen sein. Ein Werk darf sich bestehende rechtliche Ausnahmen des Urheberrechts (um geschützte Werke zu zitieren) zunutze machen, wobei aber nur die unbestritten freien Bestandteile ein Freies Werk ausmachen.
In anderen Worten: sollte ein Nutzer des Werkes aus rechtlichen oder praktischen Gründen seine grundsätzlichen Freiheiten nicht ausüben können, kann das Werk nicht als „frei“ angesehen und nicht so bezeichnet werden.
Weitere Informationen
- unter Licenses (engl.) werden Lizenzen genannt und deren Freiheit analysiert.
- History (engl.) beschreibt die Geschichte und den Hintergrund dieser Definition
- Unter FAQ (engl.) werden einige Fragen beantwortet
- Siehe Portal:Index für gebietsspezifische Seiten über Freie Kulturelle Werke
Versionen
Neue Versionen dieser Definition werden sobald sich Konsens (direkt durch Wahl festgestellt, siehe authoring process (engl.)) um die vorgeschlagenen Änderungen gebildet hat. Entwürfe werden mit 0.x, Hauptversionen mit 1.x, 2.x etc. und Nebenversionen mit x.1, x.2, ..., beziffert. Eine Nebenversion ist Eine deren Änderungen bestehende und theoretische betroffene Lizenzen nicht beeinflusst.