Version 1.1 of the definition has been released. Please help updating it, contribute translations, and help us with the design of logos and buttons to identify free cultural works and licenses!

Definition/De/1.0

From Definition of Free Cultural Works
Jump to navigation Jump to search

Übersetzung der stabilen Version
Dies ist die Übersetzung von Version 1.0 der Definition. Die Versionsnummer wird im Zuge der Entwicklung aktuallisiert. Die bearbeitbare Original-Version dieser Definition steht unter Definition/Unstable. Für weitere Informationen, siehe authoring process und um Versionen in weiteren Sprachen beizusteuern siehe translations.

Zusammenfassung

Dieses Dokument definiert „Freie kulturelle Werke” (englisch: “Free Cultural Works”) als Werke oder Arbeiten, die frei zugänglich sind und von jedem, zu jedem beliebigen Zweck, frei angewandt, kopiert und/oder modifiziert werden können. Es beschäftigt sich desweiteren mit bestimmten zulässigen Einschränkungen, welche diese essentiellen Freiheiten anerkennen oder schützen. Die Definition unterscheidet zwischen freien Werken und freien Lizenzen, welche dazu benutzt werden können den Status von freien Werken gesetzlich zu schützen. Die Definition selbst ist keine Lizenz, sie ist ein Werkzeug, anhand dessen man entscheiden kann, ob ein Werk oder eine Lizenz als "frei" bezeichnet werden kann.


Identifikation von Freien Kulturellen Werken

Dies ist die Definition Freier Kultureller Werke, und wir empfehlen Ihnen, auf dieselbe zu verweisen, wenn Sie Ihr Werk beschreiben, etwa „Dies ist ein frei lizenziertes Werk im Sinne der Definition Freier Kultureller Werke”. Sollte Ihnen der Begriff „Freies Kulturelles Werk” nicht gefallen, können Sie auch den allgemeineren Begriff „Freie Inhalte” verwenden, oder statt dessen auf eine der bestehenden Bewegungen, die ähnliche Werte in einem genauer umrissenen Rahmen vertreten, verweisen. Wie empfehlen Ihnen ebenfalls, unsere gemeinfreien Logos zu verwenden.

Sie müssen wissen, dass eine solche Identifikation nicht die hier beschriebenen Rechte vermittelt; ein Werk ist nur frei, wenn es eine der Freikulturlizenzen (engl.) verwendet oder gemeinfrei ist (engl.: public domain; In vielen Ländern, darunter Deutschland und Österreich, ist die Übertragung eines Werkes in die Gemeinfreiheit nicht möglich)

Wir bitten Sie eindringlich, keine Begriffe, die Freiheit vernachlässigen (wie etwa „Offene Inhalte”, „Offener Zugang” o.ä.), zu verwenden, um Freie Kulturelle Werke als solche zu identifizieren. Solche Begriffe werden oft für Werke, die „weniger restriktiven” Bedingungen als den von gewöhnlichem Urheberrecht Vorgesehenen unterliegen, oder nur „im Internet erhältlich” sind.


That's the best asnewr of all time! JMHO

Freie Kulturelle Werke definieren

Damit man ein Werk als frei bezeichnen kann, muss es einer Freikulturlizenz unterliegen, oder sein rechtlicher Status muss anderweitig allen die oben genannten essentiellen Freiheiten gönnen. Dies reicht jedoch nicht: ein Werk kann auf andere Weise essentielle Freiheiten beschränken und somit nicht frei sein. Diese zusätzlichen Bedingungen müssen für die Freiheit eines Werkes erfüllt sein:

  • Erhältlichkeit des Quellmaterials: Sollte das Werk aus einer Quelldatei oder mehreren Quelldateien erstellt wird, muss das gesamte benötigte Quellmaterial unter den selben Bedingungen erhältlich sein. Dies können die Noten einer musikalischen Komposition, die Modelle einer 3D-Szene, die einer wissenschaftlichen Publikation unterliegenden Daten, der Quelltext eines Computerprogramms, oder etwas ähnliches sein.
  • Verwendung eines freien Fomats: Das Format, in dem ein digitales Werk erhältich ist, darf nicht von Patenten beschützt sein, falls keine weltweite, unbeschränkte, unkündbare, kostenfreie Genehmigung zur Verwendung der patentierten Technologie vorliegt. Sollte ein nicht freies Format aus praktischen Gründen bevorzugt sein, muss eine Kopie in einem freien Format ebenfalls erhältlich sein, damit ein Werk als frei bezeichnet werden kann.
  • Keine technischen Beschränkungen: Das Werk muss in einer Form ohne technische Maßnahmen, die die die oben genannten essentiellen Freiheiten vereiteln, erhältlich sein.
  • Keine anderen Einschränkungen: Das Werk selbst darf nicht von rechtlichen Einschränkungen (etwa Patente, Verträge, Schutz der Privatsphäre), die die oben genannten Freiheiten vereiteln würden, betroffen sein. Ein Werk darf sich bestehende rechtliche Ausnahmen des Urheberrechts (um geschützte Werke zu zitieren) zunutze machen, wobei aber nur die unbestritten freien Bestandteile ein Freies Werk ausmachen.

In anderen Worten: sollte ein Benutzer des Werkes aus rechtlichen oder praktischen Gründen die grundsätzlichen Freiheiten nicht ausüben können, kann das Werk nicht als „frei” angesehen werden, und sollte nicht so bezeichnet werden.


Weitere Informationen

  • unter Licenses (engl.) werden Lizenzen genannt und deren Freiheit analysiert.
  • History (engl.) beschreibt die Geschichte und den Hintergrund dieser Definition
  • Unter FAQ (engl.) werden einige Fragen beantwortet
  • Siehe Portal:Index für gebietsspezifische Seiten über Freie Kulturelle Werke


Versionen

Neue Versionen dieser Definition werden sobald sich Konsens (direkt durch Wahl festgestellt, siehe authoring process (engl.)) um die vorgeschlagenen Änderungen gebildet hat. Entwürfe werden mit 0.x, Hauptversionen mit 1.x, 2.x etc. und Nebenversionen mit x.1, x.2, ..., beziffert. Eine Nebenversion ist Eine deren Änderungen bestehende und theoretische betroffene Lizenzen beeinflusst.