Version 1.1 of the definition has been released. Please help updating it, contribute translations, and help us with the design of logos and buttons to identify free cultural works and licenses!

Definition/De/1.0: Difference between revisions

From Definition of Free Cultural Works
Jump to navigation Jump to search
(Undo revision 18680 by 84.143.68.57 (talk))
Line 72: Line 72:
Um im Sinne dieser Definition als „frei” zu gelten, muss eine Lizenz folgende Freiheiten unbeschränkt gewähren:
Um im Sinne dieser Definition als „frei” zu gelten, muss eine Lizenz folgende Freiheiten unbeschränkt gewähren:


* '''Die Freiheit, das Werk anzuwenden und es aufzuführen:''' dem Lizenznehmer muss jede Verwendung des Werkes, ob privat oder öffentlich, gestattet sein. Sollte es für die Art des Werkes relevant sein, muss diese Freiheit abgeleitete Nutzung („verwandte Rechte”) wie Aufführung und Interpretation einschließen. Es darf keine Ausnahmen, etwa bezüglich politischer oder religiöser Überlegungen, geben.
* '''Die Freiheit, das Werk anzuwenden und es aufzuführen:''' dem '''Lizenznehmer''' muss jede Verwendung des Werkes, ob privat oder öffentlich, gestattet sein. Sollte es für die Art des Werkes relevant sein, muss diese Freiheit abgeleitete Nutzung („verwandte Rechte”) wie Aufführung und Interpretation einschließen. Es darf keine Ausnahmen, etwa bezüglich politischer oder religiöser Überlegungen, geben.
* '''Die Freiheit, das Werk zu studieren und die Informationen anzuwenden:''' dem Lizenznehmer muss es gestattet sein, das Werk zu untersuchen und daraus gewonnenes Wissen zu jedem Zweck anzuwenden. Die Lizenz darf, zum Beispiel, „reverse engineering” <small>''(engl., etwa: umgekehrt entwickeln, rekonstruieren)''</small> nicht beschränken.
* '''Die Freiheit, das Werk zu studieren und die Informationen anzuwenden:''' dem Lizenznehmer muss es gestattet sein, das Werk zu untersuchen und daraus gewonnenes Wissen zu jedem Zweck anzuwenden. Die Lizenz darf, zum Beispiel, „reverse engineering” <small>''(engl., etwa: umgekehrt entwickeln, rekonstruieren)''</small> nicht beschränken.
* '''Die Freiheit, Kopien des Werkes zu verbreiten:''' Kopien dürfen verkauft, getauscht oder verschenkt werden, egal ob als Teil eines größeren Werks, einer Sammlung von Werken, oder alleine. Die Informationsmenge, die kopiert werden kann, darf nicht beschränkt werden. Desweiteren darf nicht beschränkt werden, wer die Information kopieren darf oder wo sie kopiert werden darf.
* '''Die Freiheit, Kopien des Werkes zu verbreiten:''' Kopien dürfen verkauft, getauscht oder verschenkt werden, egal ob als Teil eines größeren Werks, einer Sammlung von Werken, oder alleine. Die Informationsmenge, die kopiert werden kann, darf nicht beschränkt werden. Desweiteren darf nicht beschränkt werden, wer die Information kopieren darf oder wo sie kopiert werden darf.

Revision as of 01:26, 12 May 2017

Übersetzung von Version 1.0
Dies ist die Übersetzung von Version 1.0 der Definition. Die Versionsnummer wird im Zuge der Entwicklung aktuallisiert. Die bearbeitbare Original-Version dieser Definition steht unter Definition/Unstable. Für weitere Informationen, siehe authoring process und um Versionen in weiteren Sprachen beizusteuern siehe translations.

Zusammenfassung

Dieses Dokument definiert „Freie kulturelle Werke” (englisch: “Free Cultural Works”) als Werke oder Arbeiten, die frei zugänglich sind und von jedem, zu jedem beliebigen Zweck, frei angewandt, kopiert und/oder modifiziert werden können. Es beschäftigt sich desweiteren mit bestimmten zulässigen Einschränkungen, welche diese essentiellen Freiheiten anerkennen oder schützen. Die Definition unterscheidet zwischen freien Werken und freien Lizenzen, welche dazu benutzt werden können den Status von freien Werken gesetzlich zu schützen. Die Definition selbst ist keine Lizenz, sie ist ein Werkzeug, anhand dessen man entscheiden kann, ob ein Werk oder eine Lizenz als "frei" bezeichnet werden kann.


Identifikation von Freien Kulturellen Werken

Dies ist die Definition Freier Kultureller Werke, und wir empfehlen Ihnen, auf dieselbe zu verweisen, wenn Sie Ihr Werk beschreiben, etwa „Dies ist ein frei lizenziertes Werk im Sinne der Definition Freier Kultureller Werke”. Sollte Ihnen der Begriff „Freies Kulturelles Werk” nicht gefallen, können Sie auch den allgemeineren Begriff „Freie Inhalte” verwenden, oder statt dessen auf eine der bestehenden Bewegungen, die ähnliche Werte in einem genauer umrissenen Rahmen vertreten, verweisen. Wie empfehlen Ihnen ebenfalls, unsere gemeinfreien Logos zu verwenden.

Sie müssen wissen, dass eine solche Identifikation nicht die hier beschriebenen Rechte vermittelt; ein Werk ist nur frei, wenn es eine der Freikulturlizenzen (engl.) verwendet oder gemeinfrei ist (engl.: public domain; In vielen Ländern, darunter Deutschland und Österreich, ist die Übertragung eines Werkes in die Gemeinfreiheit nicht möglich)

Wir bitten Sie eindringlich, keine Begriffe, die Freiheit vernachlässigen (wie etwa „Offene Inhalte”, „Offener Zugang” o.ä.), zu verwenden, um Freie Kulturelle Werke als solche zu identifizieren. Solche Begriffe werden oft für Werke, die „weniger restriktiven” Bedingungen als den von gewöhnlichem Urheberrecht Vorgesehenen unterliegen, oder nur „im Internet erhältlich” sind.


Freie Kulturelle Lizenzen definieren

Lizenzen sind rechtliche Werkzeuge, die es dem Besitzer bestimmter Rechte (etwa dem Urheber eines Werkes) erlauben, bestimmte Rechte Dritten zu übertragen. Freikulturlizenzen nehmen keine Rechte weg — es ist immer freiwillig, sie zu akzeptieren, und, sollte man das tun, geben sie einem Rechte, die Urheberrechtsgesetze nicht garantieren. Einmal akzeptiert beschränken oder vermindern sie nie bestehende Rechte und Ausnahmen der Urheberrechtsgesetze.


Essentielle Freiheiten

Um im Sinne dieser Definition als „frei” zu gelten, muss eine Lizenz folgende Freiheiten unbeschränkt gewähren:

  • Die Freiheit, das Werk anzuwenden und es aufzuführen: dem Lizenznehmer muss jede Verwendung des Werkes, ob privat oder öffentlich, gestattet sein. Sollte es für die Art des Werkes relevant sein, muss diese Freiheit abgeleitete Nutzung („verwandte Rechte”) wie Aufführung und Interpretation einschließen. Es darf keine Ausnahmen, etwa bezüglich politischer oder religiöser Überlegungen, geben.
  • Die Freiheit, das Werk zu studieren und die Informationen anzuwenden: dem Lizenznehmer muss es gestattet sein, das Werk zu untersuchen und daraus gewonnenes Wissen zu jedem Zweck anzuwenden. Die Lizenz darf, zum Beispiel, „reverse engineering” (engl., etwa: umgekehrt entwickeln, rekonstruieren) nicht beschränken.
  • Die Freiheit, Kopien des Werkes zu verbreiten: Kopien dürfen verkauft, getauscht oder verschenkt werden, egal ob als Teil eines größeren Werks, einer Sammlung von Werken, oder alleine. Die Informationsmenge, die kopiert werden kann, darf nicht beschränkt werden. Desweiteren darf nicht beschränkt werden, wer die Information kopieren darf oder wo sie kopiert werden darf.
  • Die Freiheit, abgeleitete Werke zu verbreiten: Um jedem die Möglichkeit zu geben, ein Werk zu verbessern, darf die Lizenz die Freiheit, eine veränderte Version zu verbreiten (bei physischen Werken trifft dies auf alle Ableitungen zu), gleich, welchem Zweck die Veränderung dient, nicht beschränken. Allerdings dürfen Einschränkungen, die diese Freiheiten oder die Anerkennung des Autors schützen, eingesetzt werden. (siehe unten)


Erlaubte Beschränkungen

Nicht alle Beschränkungen der Verwendung und Verbreitung von Werken vereiteln essentielle Freiheiten. Insbesondere Einschränkungen, die auf die Nennung von Autoren, symmetrische Zusammenarbeit (“copyleft”) oder den Erhalt essentieller Freiheiten hinauslaufen, werden als erlaubte Einschränkungen gewertet.


Freie Kulturelle Werke definieren

Damit man ein Werk als frei bezeichnen kann, muss es einer Freikulturlizenz unterliegen, oder sein rechtlicher Status muss anderweitig allen die oben genannten essentiellen Freiheiten gönnen. Dies reicht jedoch nicht: ein Werk kann auf andere Weise essentielle Freiheiten beschränken und somit nicht frei sein. Diese zusätzlichen Bedingungen müssen für die Freiheit eines Werkes erfüllt sein:

  • Erhältlichkeit des Quellmaterials: Sollte das Werk aus einer Quelldatei oder mehreren Quelldateien erstellt sein, muss das gesamte benötigte Quellmaterial unter den selben Bedingungen erhältlich sein. Dies können die Noten einer musikalischen Komposition, die Modelle einer 3D-Szene, die einer wissenschaftlichen Publikation unterliegenden Daten, der Quelltext eines Computerprogramms, oder etwas ähnliches sein.
  • Verwendung eines freien Fomats: Das Format, in dem ein digitales Werk erhältlich ist, darf nicht von Patenten beschützt sein, falls keine weltweite, unbeschränkte, unkündbare, kostenfreie Genehmigung zur Verwendung der patentierten Technologie vorliegt. Sollte ein nicht freies Format aus praktischen Gründen bevorzugt sein, muss eine Kopie in einem freien Format ebenfalls erhältlich sein, damit ein Werk als frei bezeichnet werden kann.
  • Keine technischen Beschränkungen: Das Werk muss in einer Form ohne technische Maßnahmen, die die die oben genannten essentiellen Freiheiten vereiteln, erhältlich sein.
  • Keine anderen Einschränkungen: Das Werk selbst darf nicht von rechtlichen Einschränkungen (etwa Patente, Verträge, Schutz der Privatsphäre), die die oben genannten Freiheiten vereiteln würden, betroffen sein. Ein Werk darf sich bestehende rechtliche Ausnahmen des Urheberrechts (um geschützte Werke zu zitieren) zunutze machen, wobei aber nur die unbestritten freien Bestandteile ein Freies Werk ausmachen.

In anderen Worten: sollte ein Benutzer des Werkes aus rechtlichen oder praktischen Gründen die grundsätzlichen Freiheiten nicht ausüben können, kann das Werk nicht als „frei” angesehen werden, und sollte nicht so bezeichnet werden.


Weitere Informationen

  • unter Licenses (engl.) werden Lizenzen genannt und deren Freiheit analysiert.
  • History (engl.) beschreibt die Geschichte und den Hintergrund dieser Definition
  • Unter FAQ (engl.) werden einige Fragen beantwortet
  • Siehe Portal:Index für gebietsspezifische Seiten über Freie Kulturelle Werke


Versionen

Neue Versionen dieser Definition werden sobald sich Konsens (direkt durch Wahl festgestellt, siehe authoring process (engl.)) um die vorgeschlagenen Änderungen gebildet hat. Entwürfe werden mit 0.x, Hauptversionen mit 1.x, 2.x etc. und Nebenversionen mit x.1, x.2, ..., beziffert. Eine Nebenversion ist Eine deren Änderungen bestehende und theoretische betroffene Lizenzen beeinflusst.